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Ab 1.Januar 2010 gibt es Änderungen bei der Abgasuntersuchung. Viele Besitzer älterer AU-Tester stehen vor der Entscheidung zwischen der Ersatzinvestition in ein zukunftsfähiges Gerät oder einer möglichen Nachrüstung.
Technologische Weiterentwicklungen bringen vorwiegend Vorteile, doch auch Anpassungsbedarf in der Peripherie. Vor dieser Situation sehen sich aktuell alle Besitzer älterer AU-Tester mit Zulassungen nach Leitfaden 1 und 2, denn die Zulassung dieser Tester erlischt endgültig zum Jahresende 2009. Ab 01.01.2010 sind für die ordnungsgemäße Durchführung der AU an OBD-Fahrzeugen nur noch AU-Geräte mit Softwareversionen nach den Leitfäden 3 und 4 zulässig. Die Prüfung von Fahrzeugen ab Erstzulassung 01.01.2006 darf per 41. Änderungsverordnung der deutschen StVZO bereits seit 01.12.2008 nur noch nach Leitfaden 4 erfolgen. Für die Prüfung von OBD-Fahrzeugen mit Erstzulassung 2005 und früher dürfen auch AU-Tester mit Software nach Leitfaden 3 eingesetzt werden.
Weitere Änderungen ergeben sich ab Januar 2010 für das Procedere der kombinierten HU/AU. Die Untersuchung der Abgase kann als Teiluntersuchung der HU auch weiterhin von anerkannten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden. Die vorschriftsmäßig durchgeführte AU/AUK ist dem HU-Prüfer in Form des AU-Nachweises mit fälschungserschwerenden Merkmalen, sprich Nachweis-Siegel und Zangenprägung vorzulegen. Das Prüfergebnis sowie die AU-Kontrollnummer werden in den HU-Untersuchungsbericht aufgenommen und nur noch eine einzige, die HU-Plakette geklebt. Die Verklebung einer AU-Plakette am vorderen Kennzeichen entfällt.
Um die Wertigkeit der Leistungserbringung AU seitens der Werkstatt gegenüber Kunden zu unterstreichen, empfiehlt der ZDK seinen Mitgliedern, den AU-Bericht nach Vorlage beim HU-Prüfingenieur von diesem zurückzuverlangen. Er kann zusammen mit dem HU-Prüfbericht an den Kunden übergeben werden.
Bestens versorgt sind übrigens die Besitzer von Abgastestern der Hella Gutmann GM3-Serie. Ihr Update von Leitfaden 3 auf 4 gestaltete sich absolut problemlos und erfolgte wie gewohnt via Internet. Betreibern älterer Abgastester – ob nun von Gutmann oder einem anderen Hersteller – macht Hella Gutmann im Rahmen der Konjunkturoffensive ein höchst attraktives Angebot einschließlich der stattlichen Vergütung ihres Altgerätes.
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