[FAQ] Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen zuerst
Der Entwurf des neuen Leitfadens sieht unter anderem folgende Anpassungen vor:
Wegfall herstellerspezifischer Solldaten
Diese sollen künftig durch gesetzliche Grenzwerte ersetzt werden – ähnlich wie bereits bei der Partikelzählung.Konsolidierung der Prüfabläufe
Beispiele:
- vereinfachte Regelkreisprüfung
- Entfall der Messung von Schließwinkel und Zündzeitpunkt
- Zusammenführung der Verfahren für Benzin-PKW und Krafträder- OBD-Prüfung für Motorräder
Für Motorräder soll künftig ein verpflichtender Prüfablauf mit OBD eingeführt werden.
Eine Partikelzählung für Benzinfahrzeuge oder Euro-5/V-Diesel ist im aktuellen Entwurf nicht vorgesehen.
Derzeit existiert lediglich ein Entwurf des neuen Leitfadens. Der aktuelle Stand sieht eine mögliche Einführung zum 01.01.2027 vor.
Dieser Termin ist jedoch noch nicht final bestätigt.
Hintergrund zum AU-Leitfaden 7
Eine Klausel im Leitfaden 6 verpflichtet die zuständigen Stellen dazu, nach drei Jahren Praxiserfahrung mit der Partikelzählung eine Überprüfung des neuen Verfahrens vorzunehmen.
Diese Überprüfung wurde zum Anlass genommen, auch die übrigen Prüfverfahren zu analysieren und an die heutigen technischen Gegebenheiten anzupassen sowie zu optimieren.
Nein.
Die AU-Richtlinie („Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO“) bildet die gesetzliche Grundlage.
Der Leitfaden beschreibt hingegen, wie diese gesetzlichen Vorgaben in Abgasmessgeräten technisch umgesetzt werden müssen. Er dient somit als verbindliche Grundlage für die Bedienerführung der AU-Messgeräte.
Übergangsphase und gültige Leitfäden
Der Leitfaden 6 kann auch nach Einführung des Leitfadens 7 weiterhin verwendet werden.
Für die Durchführung der Abgasuntersuchung werden voraussichtlich folgende Leitfäden zulässig sein:
- Version 5 vom 04.11.2014
- Version 5 Revision 01 vom 16.10.2017
- Version 6 vom 01.06.2022
- Version 7 (Datum noch offen)
Geplante Änderungen im Leitfaden 7
Die von Fahrzeugherstellern bereitgestellten Solldaten sind in der Praxis häufig:
- unvollständig
- nicht plausibel
- oder nicht anwendbar
Ein Ziel der Überarbeitung der AU-Richtlinie ist daher, künftig einheitlich die strengeren gesetzlichen Solldaten für die Durchführung der Abgasuntersuchung zu verwenden.
Die Drehzahl spielt bei der Abgasuntersuchung künftig eine weniger zentrale Rolle als bisher. Hintergrund ist, dass sie mit Einführung des Leitfaden 7 ermittelt werden kann und damit nicht mehr in gleichem Maße wie früher als fahrzeugspezifischer Sollwert vorgegeben sein muss.
Leerlauf- und Abregel-Drehzahl dienen vor allem dazu, den Prüfablauf softwaregestützt und standardisiert durchzuführen. Auf das eigentliche Messergebnis haben sie hingegen nur einen untergeordneten Einfluss.
Nach aktueller Konsolidierung sind folgende Verfahren vorgesehen:
- O-Kat / U-Kat
- G-Kat
- G-Kat mit OBD
- Trübung
- Trübung mit OBD
- PN-Messung mit OBD
Für Motorräder soll künftig eine OBD-Prüfung ab Euro 5+ verpflichtend sein.
Der hierfür verwendete Prüfablauf entspricht dem Verfahren „G-Kat mit OBD“.
Auch künftig müssen weiterhin eingegeben werden:
- Hersteller
- Typ (HSN / TSN)
Die Auswahl des Prüfverfahrens erfolgt jedoch künftig anhand von:
- Emissionsschlüssel
- Kraftstoffart
- Fahrzeugklasse
- Erstzulassungsdatum
Auswirkungen auf bestehende Systeme und Abonnements
Da der finale Inhalt sowie der konkrete Einführungstermin des Leitfadens 7 noch nicht feststehen, können wir aktuell noch keine verbindliche Aussage zum zukünftigen Umgang mit bestehenden AU-Abonnements treffen.
Wichtig zu wissen:
Unsere Update Plus AU Lizenzen enthalten deutlich mehr als nur die Solldaten.
Sie umfassen unter anderem:
- Fahrzeugdatenbank mit Zusatzinformationen
(z. B. OBD-Steckerpositionen oder Hinweise zur Aktivierung des AU-Modus bei Hybridfahrzeugen) - technische Infrastruktur für die AU
- regelmäßige Sicherheits- und Systemupdates
Sobald der finale Leitfaden veröffentlicht wird, prüfen wir im Detail:
- ob einzelne Lizenzbestandteile entfallen
- ob weiterhin ein ausreichender Mehrwert besteht
- oder ob lediglich eine Anpassung der Konditionen erforderlich ist.
Auch hierzu können wir derzeit noch keine verbindliche Aussage treffen, da die endgültigen Inhalte des Leitfadens noch nicht feststehen.
Sobald Klarheit besteht, informieren wir unsere Kunden und Partner frühzeitig über mögliche Änderungen.
Auch hierzu ist derzeit noch keine verbindliche Aussage möglich.
Der Umsetzungszeitraum hängt wesentlich ab von:
- dem finalen Inhalt des Leitfadens
- dem offiziell festgelegten Einführungstermin
Sobald diese Informationen vorliegen, können wir den notwendigen Entwicklungsaufwand bewerten und einen konkreten Zeitplan ableiten.
Kommunikation und Vorbereitung
Die Kommunikation erfolgt derzeit hauptsächlich über:
- unseren Newsletter
- unsere Online-Informationsseiten
- Updates über unsere Partnernetzwerke
Sollte eine formelle Kommunikation erforderlich werden, stellen wir diese selbstverständlich auch in schriftlicher Form zur Verfügung.
Auch wenn der Leitfaden 7 noch nicht final verabschiedet ist, können Werkstätten bereits heute einige Schritte unternehmen:
- Bleiben Sie informiert – verfolgen Sie unsere FAQ-Updates
- Informieren Sie Ihr Team über kommende Veränderungen
- Halten Sie Ihre AU-Geräte aktuell und regelkonform