Sicherheitshinweise Laser
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Bei Arbeiten mit dem Laser im Laser-Abstandsmesser besteht Verletzungsgefahr für die Augen durch Blendung. Deshalb Folgendes beachten:
Laserklasse 2 Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Expositionsdauer (bis 0,25 s) auch für das Auge ungefährlich. Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereichs von 400 nm bis 700 nm erfüllen die Bedingungen für Laserklasse 1. Für ausgedehnte oder diffuse Quellen kann ein Korrekturfaktor angewendet werden. |
